Verwaltung von Sonder- und Teileigentum

Für Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen, bieten wir unsere Unterstützung in Form der Sonder- und Teileigentumsverwaltung an.

Davon können Sie nur profitieren:

  • Abschluss von Mietverträgen in Absprache mit dem Eigentümer
  • Verwaltung der Mietkaution
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Kontrolle der Erfüllung des Mietvertrags inkl. Abnahmen und Übergabeprotokoll
  • regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge
  • Mahnung bei Verzug
  • Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten mit dem Mieter
  • Abwicklung aller Versicherungsschäden
  • Kontoführung und Abrechnung des Mietkontos